Theoriekurse PKW/Auto
FEATURES
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN
Mindestalter: 18 Jahre, BF 17 ab 17 Jahren
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: L und AM
Befristung der Fahrerlaubnis: Nach 15 Jahren muss der Führerschein neu ausgestellt werden.
Theoretische Ausbildung:
12 x Grundstoff und
2 x klassenspezifischer Stoff
(d.h. 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Übungsstunden,
5 x Überlandfahrt,
4 x Autobahnfahrt,
3 x Nachtfahrt,
Prüfungsvorbereitung
Befristung/Einschränkung der Fahrerlaubnis:
Der 17Jährige darf nach bestandener Fahrprüfung bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren. Die Fahrberechtigung ist in Deutschland und Österreich gültig. Sie gilt nicht im anderen Ausland. Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Begleiter:
- mind. 30 Jahre alt
- mind. 5 Jahre im Besitz eines Pkw-Führerschein
- nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
Wichtig:
Die Klasse BF17 ist längstens drei Monate nach Vollendung des Achtzehnten Lebensjahres gültig. Innerhalb dieser Frist muss der auf der Führerscheinstelle bereit liegende Führerschein der Klasse B abgeholt werden. Bis dahin darf weiterhin nur in Begleitung einer berechtigten Person gefahren werden.
Was man mit der Klasse B, BF17 fahren darf:
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Ein Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm dürfen mitgeführt werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Außerdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Was man mit der Klasse BE fahren darf:
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers von 3500 Kilogramm.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: JA, Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: keine
Theoretische Ausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung:
Übungsstunden,
3 x Überlandfahrt,
1 x Autobahnfahrt,
1 x Nachtfahrt,
Prüfungsvorbereitung
Was man mit der Klasse B96 fahren darf:
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4250 Kilogramm.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Befristung der Fahrerlaubnis: Nein
Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
Einschluss der Klassen: keine
Theoretische Ausbildung:
3 x 45 Minuten plus 15 Minuten (insg. 150 min.)
Praktische Ausbildung:
6 Übungsstunden incl. Grundfahraufgaben
Voraussetzung:
siehe B, BF 17*
Ausbildung:
- min 10 Fahrstunden á 45 min auf Schaltgetriebe
- min 15 Minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer
- weitere Ausblidung auf Automatikgetriebe
Dein Vorteil:
Keine stressige Prüfung auf Schaltgetriebe!!
Erwerb der Schaltkompetenz ermöglicht weiterhin das führen von Schaltwagen.
*Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist auch mit BF17 Begleitetes Fahren möglich (Mindestalter 16,5 Jahre).